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   BGH, 27.01.1955 - StE 22/54   

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BGH, 27.01.1955 - StE 22/54 (https://dejure.org/1955,579)
BGH, Entscheidung vom 27.01.1955 - StE 22/54 (https://dejure.org/1955,579)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 1955 - StE 22/54 (https://dejure.org/1955,579)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 7, 234
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.07.1954 - 3 StR 796/53

    Haupttat - Mittelbare Anstiftung - Straftat - Kette der Bestimmenden -

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  • RG, 05.11.1925 - II 624/25

    Ist der Anstifter des Gehilfen im Verhältnis zur Haupttat sein Mitgehilfe? Geht

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  • BGH, 10.06.1998 - 3 StR 113/98

    Versuchte Anstiftung eines Hooligans zum Mord und zur besonders schweren

    Formal darüber hinausgehend verlangte allerdings eine unter der ursprünglichen Fassung des § 49 a Abs. 1 StGB a.F. entwickelte Rechtsprechung, daß der Anstifter die Aufforderung ernst gemeint haben bzw. daß er die Haupttat ernstlich gewollt haben müsse (RGSt 15, 359; 57, 171, 172; BGHSt 7, 234, 238; BGHR StGB § 30 I 1 Bestimmen 2; BayObLG NJW 1970, 769, 770).

    Sofern die Entscheidung des früheren 6. Strafsenats vom 27. Januar 1955 (BGHSt 7, 234, 238) entgegenstehen sollte, gibt der Senat als dessen Nachfolger diese Rechtsprechung auf.

  • BGH, 07.02.2008 - 5 StR 242/07

    Beihilfehandlungen nach Sicherstellung der Betäubungsmittel (sukzessive Beihilfe;

    Dieser wollte mit der Abschaffung einer Versuchsstrafbarkeit zur Vermeidung einer als unerträglich bewerteten Ausweitung strafrechtlicher Verfolgung erfolglose Beihilfehandlungen von der Strafbarkeit ausnehmen (BGHSt 7, 234, 237).

    Eine Verabredung oder ein Sich-Bereiterklären zwischen den beiden Angeklagten E. G. und E. M. als auch gegenüber "Ax." ist nur in Bezug auf eine Beihilfehandlung erfolgt und damit straflos (vgl. BGHSt 7, 234, 237; Fischer, StGB 55. Aufl. § 30 Rdn. 8; Schünemann in LK 12. Aufl. § 30 Rdn. 72).

  • BGH, 01.07.2021 - 3 StR 84/21

    Anstiftung (doppelter Anstiftervorsatz; Konkretisierung der Haupttat; omnimodo

    Mithin scheidet eine Strafbarkeit wegen Anstiftung nicht von vornherein deshalb aus, weil sich die Anstiftungshandlung lediglich auf einen Gehilfen bezöge und daher selbst als Beihilfe zu werten wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 5 StR 345/08, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 29 Rn. 6; Urteil vom 27. Januar 1955 - StE 22/54, BGHSt 7, 234, 237).
  • BGH, 13.01.2022 - 3 StR 341/21

    Beweiswürdigung bei Nichtgewährung des Konfrontationsrechts bzgl. eines

    Sie ist daher nicht strafbar (BGH, Urteile vom 16. Dezember 2003 - 1 StR 297/03, wistra 2004, 265; vom 27. Januar 1955 - StE 22/54, BGHSt 7, 234, 237; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 30 Rn. 11; Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., Vor §§ 29 ff. Rn. 221; Schönke/Schröder/Heine/Weißer, StGB, 30. Aufl., § 30 Rn. 16).
  • BGH, 30.09.1958 - 1 StR 272/58

    Rechtsmittel

    Das angefochtene Urteil hat ferner eine strafbare "Verabredung" (§ 49 a Abs. 2 StGB) des Beschwerdeführers mit seinen früheren Mitangeklagten nicht als erwiesen angesehen, und zwar mit Rosina R. nicht, weil diese nur zum Schein auf seine Pläne eingegangen sei (vgl. dazu BGH NJW 1956, 30 Nr. 14 = LM Nr. 20 zu § 49 a mit RGSt 58, 392, 393), hinsichtlich S. nicht, weil dieser nicht nachweislich in die Absichten des Angeklagten eingeweiht gewesen sei, soweit Gr. Verbrechen nach § § 249, 255, 251, 211 StGB plante, schließlich hinsichtlich G. nicht, weil er nur zu Beihilfehandlungen erfolglos angestiftet worden sei, die erfolglose Beihilfe aber keine "als Verbrechen mit Strafe bedrohte Handlung" i.S. des § 49 a StGB darstellt (vgl. BGHSt 7, 234, 237).

    Die Revision greift die rechtliche Würdigung des Schwurgerichts in der Richtung, daß R. von Gr. als Mittäterin vorgesehen gewesen sei, als mit den Feststellungen im angefochtenen Urteil unvereinbar an; danach könne die von Gr. der R. zugedachte Tätigkeit, so wie der Beschwerdeführer sie sah, nur als die Handlung eines Gehilfen gewertet werden, so daß Gr. nach § 49 a Abs. 1 StGB nicht strafbar sei (BGHSt 7, 234, 237).

    Sollte sie danach nur die Rolle einer Gehilfin spielen, so konnte Groth nicht nach § 49 a Abs. 1 verurteilt werden; hierzu war erforderlich, daß er sie als Mittäterin vorgesehen hatte (BGHSt 7, 234, 237).

  • BGH, 16.12.2003 - 1 StR 297/03

    Vorbereitung der Fälschung von Zahlungskarten (mit Speicherelementen versehenes

    Dies ist jedoch von § 30 Abs. 1 StGB nicht erfaßt und damit nicht strafbar (BGHSt 7, 234 (237); Tröndle/ Fischer StGB 51. Aufl. § 30 Rdn. 8).
  • BGH, 02.11.2021 - 3 StR 259/21

    Mittäterschaft bei Einfuhr von Betäubungsmitteln (bloßes Veranlassen einer

    Die Anstiftung zur Anstiftung wird als Anstiftung zur Haupttat bestraft (s. BGH, Urteile vom 8. Juli 1954 - 3 StR 796/53, BGHSt 6, 359, 360 ff.; vom 27. Januar 1955 - StE 22/54, BGHSt 7, 234, 237; vom 1. März 1960 - 5 StR 22/60, BGHSt 14, 156, 157; vom 3. November 1994 - 3 StR 62/94, BGHSt 40, 307, 313; LK/Schünemann/Greco, StGB, 13. Aufl., § 26 Rn. 104 mwN; Schönke/ Schröder/Heine/Weißer, StGB, 30. Aufl., § 26 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 29.05.1991 - 3 StE 4/91

    Strafbarkeit von MfS-Angehörigen wegen Landesverrats

    Auf die (entsprechende) Anwendung des § 5 Nr. 4 StGB und des ihn rechtfertigenden Schutzprinzips, auf welche die Geltung der Vorschriften über Landesverrat und die Gefährdung der äußeren Sicherheit sowie der ihnen entsprechenden früheren Regelungen für außerhalb der Bundesrepublik begangene Taten bisher nach der in der Rechtsprechung weit überwiegenden Meinung allein oder ergänzend gestützt worden ist (vgl. BGH, Beschluß vom 30. Januar 1991 - 2 BGs 38/91, zum Abdruck in BGHSt bestimmt, auszugsweise abgedruckt in NStZ 1991, 231 = StV 1991, 157; BGHSt 30, 1, 3 [BGH 26.11.1980 - 3 StR 393/80 S]; 13, 46, 50 [BGH 13.03.1959 - 9 BJs 384/58]; 6, 349; BGH bei Wagner GA 1968, 289, 295; 1961, 129, 141, insoweit in BGHSt 7, 234 [BGH 27.01.1955 - StE 22/54] nicht abgedruckt; vgl. weitere Rechtsprechungsnachweise bei Wagner ZStrW Bd. 80, 284, 288/289), kommt es demnach nicht an.
  • BGH, 04.10.1957 - 2 StR 366/57
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  • BGH, 17.11.1955 - 3 StR 358/55

    Anforderungen an die Verwirklichung einer Anstiftung - Voraussetzungen für das

    Auch insoweit würde er dann nach § 49 a Abs. 1 StGB strafbar sein (vgl. BGHSt 7, 234 [BGH 27.01.1955 - StE 22/54] [235 ff]).
  • BGH, 05.06.1956 - 2 StE 6/56

    Geheimhaltungsbedürftigkeit von Einzelheiten von Militärmanövern - Auslegung des

  • BGH, 01.03.1960 - 5 StR 22/60

    Versuchte Verbrechensanstiftung - Strafbarkeit der Beihilfe - Mittelbare

  • BGH, 04.12.1962 - 5 StR 529/62
  • BGH, 29.05.1991 - StB 11/91
  • BGH, 22.07.1960 - 1 StE 3/60

    Unterhalt von Beziehungen zu einer Person, der es auf die Erlangung von

  • LG Frankfurt/Main, 27.05.1955 - 4a Ks 1/55

    Gerhard Peters

  • BGH, 04.05.1956 - 2 StR 148/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.07.1961 - 8 StE 6/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.03.1959 - 5 StR 20/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.12.1957 - 2 StR 497/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.11.1957 - 1 StR 452/57

    Beihilfe zur Abtreibung durch Vermittlung an einen zur Abtreibung bereiten Arzt

  • BGH, 20.06.1961 - 1 StR 223/61

    Rechtsmittel

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